Anlage 1 PflSchSachkV 2013
(zu § 1 Absatz 1 und 2, § 3 Absatz 3 und § 6 Absatz 2) Erforderliche fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten
Anlage 1 PflSchSachkV 2013
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1957)
Anlage 1 PflSchSachkV 2013
Kenntnisse über
1.
die in Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten Inhalte,
2.
Schadorganismen und Schadensursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen,
3.
Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln und
4.
Verfahren der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Anlage 1 PflSchSachkV 2013
Fertigkeiten im
1.
bestimmungsgemäßen und sachgerechten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und
2.
Verwenden, Reinigen und Warten von Pflanzenschutzgeräten.